Die erworbenen Lizenzplätze darf der Lizenznehmer selbst Produktanwendern, Produktarbeitsplätzen oder gleichzeitigen Produktnutzungen* zuweisen. Unsere Lizenzverwaltung bietet hierfür keine Unterstützung an. Die lizenzgerechte Durchführung der Produktinstallation ist vom Lizenznehmer zu organisieren. Der Lizenznehmer ist für die Einrichtung und den Bestand von Zugriffsbeschränkungen verantwortlich, welche eine auf die Lizenzgröße beschränkte Benutzung sicherstellen.
https://www.metacom-symbole.de/webdok/Handlungsempfehlung.pdf
* Gleichzeitige Produktnutzungen sind auf Terminalservern des Lizenznehmers zur gleichen Zeit laufende Produktsitzungen (Nutzung des Produkts oder seiner Bestandteile). Die Zuweisung von Lizenzplätzen zu Produktsitzungen ist nur in Terminalserverumgebungen gestattet, die alle zur gleichen Zeit laufenden Produktnutzungen zählen und begrenzen. Als Maximum der gleichzeitigen Produktnutzungen sind 1/3 (ein Drittel) der hierfür zugewiesenen Lizenzplätze erlaubt. Anders ausgedrückt: Jede lizenzierte Produktsitzung benötigt drei freie Lizenzplätze aus der Pro-Lizenz. Lizenzierte Produktsitzungen benötigen keine Bestimmung von Produktanwendern (Personen) oder Produktarbeitsplätzen (Geräten) durch den Lizenznehmer.