Darf ich METACOM-Symbole in Druckerzeugnissen veröffentlichen?

Der Lizenznehmer darf in seinem nicht kommerziell erstellten und vertriebenen Druckerzeugnis Fotos einbinden, die lediglich die Verwendung der Symbole zeigen, die jedoch nicht dazu geeignet sind, Materialien mit Symbolen herzustellen. Erlaubt ist z. B. ein Foto das eine auf einem Tisch liegende Kommunikationstafel mit Symbolen zeigt. Nicht erlaubt ist z. B. ein Foto in der Qualität eines Scans der Kommunikationstafel oder eines Screenshots der Kommunikationstafel-Datei.

Ist der Lizenznehmer eine Schule, eine Kindertagesstätte oder eine Einrichtung für Menschen mit Behinderung, dürfen in jedem nicht kommerziell erstellten und vertriebenen Druckerzeugnis (z. B. Einladung, Plakat, Flyer) des Lizenznehmers bis zu 25 Symbole genehmigungsfrei veröffentlicht werden. Ein Copyright-Hinweis ist anzubringen (METACOM Symbole © Annette Kitzinger). Jede darüber hinaus gehende Veröffentlichung ist genehmigungspflichtig.

Genehmigungsanfragen mit genauer Beschreibung der geplanten Veröffentlichungsart der Symbol-Anzahl/-Größe (alternativ Einsendung des Materials zur Ansicht) bitte per E-Mail senden, dazu bitte hier klicken.

Aus Ihrer Anfrage muss hervorgehen, inwiefern das in den Nutzungsbedingungen Erlaubte nicht ausreicht und für welche Aspekte Sie eine Genehmigung benötigen.