Darf ich METACOM-Symbole im Internet veröffentlichen?

Der Lizenznehmer darf auf seiner Internetseite und in sozialen Medien Fotos einbinden, die lediglich die Verwendung der Symbole zeigen, die jedoch nicht dazu geeignet sind, Materialien mit Symbolen herzustellen. Erlaubt ist z. B. ein Foto das eine auf einem Tisch liegende Kommunikationstafel mit Symbolen zeigt. Nicht erlaubt ist z. B. ein Foto in der Qualität eines Scans der Kommunikationstafel oder eines Screenshots der Kommunikationstafel-Datei.

Ist der Lizenznehmer eine Schule, eine Kindertagesstätte oder eine Einrichtung für Menschen mit Behinderung, dürfen auf der Internetseite des Lizenznehmers – nicht jedoch in sozialen Medien – bis zu 25 Symbole genehmigungsfrei veröffentlicht werden. Dabei dürfen die Symbole maximal 250x250 Pixel groß sein und bei Bedarf gegen andere Symbole ausgetauscht werden, wenn dadurch pro Jahr nicht mehr als 50 verschiedene Symbole veröffentlicht werden. Ein Copyright-Hinweis ist anzubringen (METACOM Symbole © Annette Kitzinger). Jede darüber hinaus gehende Veröffentlichung ist genehmigungspflichtig.

Genehmigungsanfragen mit genauer Beschreibung der geplanten Veröffentlichungsart der Symbol-Anzahl/-Größe (alternativ Einsendung des Materials zur Ansicht) bitte per E-Mail senden, dazu bitte hier klicken.

Aus Ihrer Anfrage muss hervorgehen, inwiefern das in den Nutzungsbedingungen Erlaubte nicht ausreicht und für welche Aspekte Sie eine Genehmigung benötigen.