Steuerfreie Rechnung für Besteller aus EU-Ländern außer Deutschland (steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung/Leistung)

Eingabe der Umsatzsteuer-ID vor Absenden der Bestellung 

Besteller aus einem EU-Land außer Deutschland, die über eine Umsatzsteuer-ID verfügen und eine steuerfreie Rechnung wünschen, müssen ihre Umsatzsteuer-ID unbedingt vor dem Absenden der Bestellung in das dafür vorgesehene Feld eingeben und die zur Umsatzsteuer-ID registrierten Adressdaten verwenden. Beim Absenden der Bestellung durch Anklicken des Buttons Jetzt kaufen erfolgt eine von den Finanzbehörden vorgeschriebene Überprüfung dieser Daten. Ist sie nicht erfolgreich, kann keine steuerfreie Rechnung ausgestellt werden. Eine nachträgliche Änderung der Rechnung bezüglich des Steuerausweises ist nicht bzw. nur zu den im Abschnitt „Nachträgliche Rechnungsänderung” angegebenen Bedingungen möglich! 


Umsatzsteuer-ID oder Adressangaben werden nicht akzeptiert?

Beim Absenden der Bestellung durch Anklicken des Buttons Jetzt kaufen werden die von Ihnen eingegebenen Daten mit den Daten des Finanzamts abgeglichen. Es erfolgt lediglich eine Bestätigung, ob alle eingegebenen Daten korrekt sind oder nicht, jedoch keine Korrektur der Daten. Wenn Ihnen die korrekten Daten nicht bekannt sind, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Finanzamt. 
  • Wenn Sie z. B. als Bildungseinrichtung eine Umsatzsteuer-ID verwenden, kann es sein, dass die dazu registrierte Adresse die einer übergeordneten Behörde ist. Nur diese Adresse wird dann als Rechnungsadresse akzeptiert. Bei mehreren Standorten/Postanschriften ist i.d.R. nur eine Anschrift registriert.
  • Wenn Sie z. B. als Filiale einer Firma bestellen, müssen Sie als Rechnungsadresse ggf. die Adresse der Firma, nicht jedoch Ihrer Filiale eingeben.
  • Bestellen Sie aus Südtirol, kann es sein, dass die Adresseingabe nur in italienischer oder nur in deutscher Schreibweise akzeptiert wird. 

Nachträgliche Rechnungsänderung

Eine nachträgliche Rechnungsänderung auf eine steuerfreie innergemeinschaftliche Leistung oder Lieferung ist aufgrund der geltenden Gesetze mit hohem Aufwand verbunden und nur möglich, wenn bei uns innerhalb von 5 Werktagen nach Rechnungsausstellung folgende Unterlagen eingehen:

  • Antrag auf Rechnungsänderung
  • Nachweis über Vorliegen einer gültigen Umsatzsteuer-ID zum Zeitpunkt der Leistung/Lieferung (Erklärung vom zuständigen Finanzamt)
  • Handelsregisterauszug (beziehungsweise Auszug eines entsprechenden Registers des jeweiligen Landes)
  • Mitteilung der Bankverbindung

Erhalten wir die Unterlagen nicht vollständig oder nicht rechtzeitig, können wir Ihrem Wunsch auf Rechnungsänderung nicht entsprechen. 
Bitte beachten Sie: Für die Bearbeitung wird eine Gebühr in Höhe von 15€ berechnet.

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