Der Rabatt kann nicht während des Erwerbs einer Zweitqualifikation, während eines Teilzeit-Studiums bzw. Teilzeit-Referendariats genutzt werden.
Weitere Rabatte z. B. für Schulen oder gemeinnützige Einrichtungen werden nicht angeboten. Schulen, gemeinnützige Einrichtungen o.ä. profitieren aber von Preisabstufungen entsprechend der Lizenzgröße.
* Das Rabatt-Angebot möchte Auszubildenden, Studierenden und Referendar:innen entgegenkommen, die kaum über Einkommen oder finanzielle Rücklagen verfügen. Das ist überwiegend ganz am Anfang der beruflichen Laufbahn der Fall. Die Altersgrenze (32 Jahre) ersetzt eine Einkommens-/Vermögensprüfung, die nicht verhältnismäßig wäre.