Nicht rabattberechtigt sind Auszubildende, Studierende und Referendar:innen während des Erwerbs einer Zweitqualifikation und während eines Teilzeit-Studiums bzw. Teilzeit-Referendariats.
Rabatte für Bildungseinrichtungen oder gemeinnützige Einrichtungen werden nicht angeboten. Pro-Lizenz-Käufer wie Schulen, gemeinnützige Einrichtungen o.ä. profitieren bei den Lizenzplatzkosten von Lizenzgrößen-abhängigen Staffelpreisen.
* Das Rabatt-Angebot möchte Auszubildenden, Studierenden und Referendar:innen entgegenkommen, die kaum über Einkommen oder finanzielle Rücklagen verfügen. Das ist überwiegend ganz am Anfang der beruflichen Laufbahn der Fall. Die Altersgrenze (32 Jahre) ersetzt eine Einkommens-/Vermögensprüfung, die nicht verhältnismäßig wäre.